Am 29. Februar wird im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gemeindefinanzierungsgesetz weiter beraten. Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Höchstbeträge zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer vor.
Dies sei notwendig, um die Ziele der Gemeindefinanzreform wie zum Beispiel eine Verteilung der Steuer auf Grundlage des örtlichen Aufkommens zu erreichen, heißt es in dem Entwurf zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes. Danach sollen die Höchstbeträge auf 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten steigen. Bisher betragen diese Werte 30.000 beziehungsweise 60.000 Euro. In der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt die Regierung, eine bundeseinheitliche Regelung sei ausdrücklich vom Grundgesetz vorgesehen: „Andernfalls wäre nicht auszuschließen, dass Gemeinden, die nach Größe, Funktion und Struktur vergleichbar sind, je nach Zugehörigkeit zu einem Land unterschiedliche Einnahmen aus der Einkommensteuer zu verzeichnen hätten.“
Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens aus der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer sowie zwölf Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Im Jahre 2012 werde das Aufkommen dieses Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei 27,6 Milliarden Euro liegen, erwartet die Bundesregierung. Mit der jetzt vorgesehenen Anhebung der zuletzt 2006 geänderten Höchstbeträge könne den Zielen der Gemeindefinanzreform weitgehend entsprochen werden, so die Erwartung.
Die Koalitionsfraktionen legten dazu außerdem einen Änderungsantrag vor, mit dem Steuerausfälle durch Freistellung von Dividenden aus Schachtelbeteiligungen in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden sollen. Außerdem würden künftige steuerliche Gestaltungen, die zu geschätzten Steuerausfällen im unteren dreistelligen Millionenbereich führen könnten, verhindert.