Die EU-Kommission gibt im Rahmen von öffentlichen Konsultationsverfahren den unterschiedlichen Akteuren in der EU die Möglichkeit, sich zu neuen Strategien und Rechtsetzungsvorhaben zu äußern und sich auf diese Weise an den Entscheidungsprozessen zu beteiligen.
Bisher betrug die Frist acht Wochen. Seit dem 1. Januar 2012 gilt eine Konsultationsfrist der EU-Kommission zu neuen Strategien und Rechtsetzungsvorhaben von mindestens zwölf Wochen.
Außerdem hat die EU-Kommission einen Benachrichtigungsdienst eingeführt: Organisationen, die sich ins Transparenzregister eintragen, können einen Benachrichtigungsdienst in Anspruch nehmen. Damit werden sie frühzeitig über die Fahrpläne für neue Initiativen in ihrem jeweiligen Bereich informiert.